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Interkulturelles Zentrum
Laugavegur 37
101 Reykjavik, Iceland
www.ahus.is
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Tel. 530 9300 Fax 530-9301
Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag zwischen 10.00 und 17.00 Uhr
Freitag zwischen 10.00 und 15.00 Uhr
Das Interkulturelle Zentrum (Alþjóðahús) sieht seine Hauptaufgabe darin, die Interessen aller Einwanderer in Island zu vertreten, und bietet durch seine vielfältigen Aktivitäten ein Forum für den interkulturellen Austausch. Mit dem Ziel eine intakte multikulturelle Gesellschaft aufzubauen bieten wir folgende Dienstleistungen an:
Informationsservice
Das Zentrum bietet Beratung und Unterstützung für verschiedenste Bereiche. Egal, wie klein oder groß Ihr Problem ist, wir sind offen für alle Fragen, z.B. wo man eine ID-Nummer (Kennitala) bekommt oder bestimmte Formulare. Außerdem finden Sie bei uns Informationen über Bereiche wie Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, Versicherungen, Schulen, Wohnen und anderes, was ihre Grundrechte betrifft.
Rechtsbeistand
Im Interkulturellen Zentrum arbeitet eine Anwältin, die Einwanderern kostenlosen Rechtsbeistand bietet. Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können wir Ihnen hoffentlich bei den ersten Schritten weiterhelfen. Rufen Sie unsere Zentrale an, dort können Sie mehr darüber erfahren und Ihr Problem schildern. Sollten unsere Mitarbeiter dort Ihr Problem nicht lösen können, bekommen Sie einen Termin bei unserer Anwältin.
Beratung
Manchmal brauchen wir vor allem ein offenes Ohr. Hier im Interkulturellen Zentrum können Sie ein Gespräch mit einem Pfarrer vereinbaren. Alle Gespräche werden absolut vertraulich behandelt und sind kostenfrei. Toshiki Toma, der für Einwanderer zuständige Pfarrer der Isländischen Staatskirche, steht Ihnen hier im Interkulturellen Zentrum für Gespräche zur Verfügung. Toshiki arbeitet dabei als allgemeiner Berater in Zusammenarbeit mit dem Interkulturellen Zentrum, nicht als christlicher Missionar. Rufen Sie Toshiki einfach unter 869 6526 an oder senden Sie ihm eine Email unter
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um ein Gespräch zu vereinbaren.
Isländischunterricht
Das Interkulturelle Zentrum bietet Isländischkurse für Einwanderer an. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf Alltagssprache, gesprochener Sprache und Kommunikation. Wir bieten außerdem Isländischkurse für bestimmte Berufszweige, Isländisch für Eltern, Lese- und Schreibkurse für Isländisch sowie Isländisch für spezifische Sprachgruppen und individuell für den jeweiligen Arbeitsplatz entwickelte Kurse. Das Interkulturelle Zentrum bietet dabei sowohl Tages- als auch Abendkurse zu akzeptablen Preisen an. Eine Auflistung der Kurse finden Sie auf unserer Homepage.
Veröffentlichungen
Das Interkulturelle Zentrum veröffentlicht 4 Mal im Jahr eine Zeitschrift mit dem Titel „Eins og FOLK er flest”. Die Zeitschrift wird in verschiedenen Sprachen herausgegeben und unsere Leser finden hier eine Reihe für sie relevanter Themen. Auf unserer Homepage www.ahus.is gibt es detaillierte Informationen zu den Rechten und Pflichten von Einwanderern auf Englisch und Isländisch, die wichtigsten Informationen sind außerdem auf Deutsch, Portugiesisch, Polnisch, Vietnamesisch, Serbokroatisch, Spanisch, Thailändisch, Arabisch und Russisch übersetzt worden. Wenn Sie unseren wöchentlichen Newsletter mit allen Neuigkeiten aus dem Interkulturellen Zentrum auf Englisch und Isländisch erhalten wollen, tragen Sie sich doch auf www.ahus.is ein.
Übersetzungs- & Dolmetschservice
Das Interkulturelle Zentrum betreibt einen Übersetzungs- und Dolmetschservice in 60 Sprachen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, klicken Sie hier. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie innerhalb des Krankenversorgungssystem das Recht auf einen Dolmetscher haben?
Die folgenden Schulen und Institutionen bieten Isländischkurse für Ausländer an:
Aufenthaltsgenehmigungen
Wer braucht eine Genehmigung?
Grundsätzlich gilt, dass alle eine Genehmigung brauchen um in Island zu leben oder sich hier länger als 3 Monate oder 90 Tage aufzuhalten. Es ist nicht möglich, als Tourist nach Island einzureisen und dann eine Genehmigung zu beantragen. Stattdessen müssen Genehmigungen vor der Einreise nach Island ausgestellt werden. Für Staatsbürger der skandinavischen Länder und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie für Ehepartner isländischer Staatsbürger oder Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung gelten allerdings andere Regeln.
Krankenversicherung und Gesundheitssystem
Bei medizinischen, polizeilichen Notfällen sowie bei Bränden rufen Sie den Notruf unter 112 an.
Das Staatliche Versicherungsinstitut (Tryggingastofnun ríkisins) bietet Rentenversicherung, Krankenversicherung sowie Beruflichen Unfallschutz nach dem Allgemeinen Versicherungsgesetz. Alle, die diesen Versicherungsschutz genießen, tragen nur einen Teil der Kosten für die Gesundheitsversorgung. Wer nicht unter diesen Versicherungsschutz fällt, muss die Gesamtkosten selbst tragen.
Gemäß derzeitig gültiger Gesetze zu den Rechten von Patienten haben Personen, deren Muttersprache oder erste Sprache nicht Isländisch ist, das Recht auf einen Dolmetscher ohne selbst dafür die Kosten tragen zu müssen. Denken Sie daran, einen Dolmetscher zu verlangen, wenn Sie dies wünschen.
Wer ist versichert?
Staatsbürger von Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Als allgemeine Regel gilt, dass Personen, die legal über einen Zeitraum von 6 Monaten in Island gelebt haben, Versicherungsschutz genießen. Dieser sechsmonatige Zeitraum zählt ab dem Tag, an dem der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt (Þjóðskrá) eingetragen wird. Um den Wohnsitz eintragen lassen zu können, muss der Antragsteller über eine durch die Ausländerbehörde (Útlendingastofnun) herausgegebene Aufenthaltsgenehmigung verfügen.
EWR-Bürger: Personen, die sich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten legal in Island aufgehalten haben oder vor Ankunft in Island innerhalb des EWR über einen Zeitraum von sechs Monaten versichert gewesen sind, genießen in Island Versicherungsschutz.
Wenn Sie aus einem Land innerhalb des EWR nach Island ziehen, müssen Sie ein durch das EWR-Land, in dem Sie zuletzt gelebt haben, ausgestelltes E-104 Formular verfügen. Fragen Sie in einer nahegelegenen Niederlassung des Staatlichen Versicherungsinstituts nach, um Ihre E-104 Karte auf deren Gültigkeit überprüfen zu lassen und um dort eine isländische Versicherungskarte zu erhalten.
Kinder und Heranwachsende unter 18 Jahren sind über die Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert.
Was muss ich tun, wenn ich krank bin und weder bei einer örtlichen Gesundheitsversorgung oder bei einem Hausarzt eingetragen bin?
Diejenigen, die noch nicht bei einer örtlichen Gesundheitsversorgung eingetragen sind, können trotzdem dort anrufen und einen Termin für die Zeit nach 17.00 Uhr am gleichen Tag ausmachen, wenn Notfallpatienten kurzfristig nach Warteliste versorgt werden. Dieser Service steht allen offen.
Was ist, wenn ich außerhalb der Öffnungszeiten der Gesundheitsversorgung krank werde?
Bei medizinischen Problemen, die außerhalb der Öffnungszeiten der örtlichen Gesundheitsversorgung auftauchen, können Sie sich an den medizinischen Notdienst (Læknavakt) wenden. Sie erreichen diesen Notdienst am Wochenende, abends und an Feiertagen unter der Telefonnummer 1770.
- Ambulante Versorgung zwischen 17.00 und 23.30 Uhr an Wochentagen und zwischen 9.00 und 23.30 Uhr am Wochenende.
- Zwischen 17.00 und 8.00 Uhr an Wochentagen sowie 24 Stunden lang am Wochenende und an Feiertagen können Sie sich hier telefonisch beraten lassen oder einen Hausbesuch bestellen.
Læknavakt versorgt die Einwohner der Gemeinden von Reykjavík, Seltjarnarnes, Garðabær und Hafnarfjörður. Die Ärzte von Læknavakt behandeln Ihre Erkrankung und überweisen Sie, falls erforderlich, zu weiteren Untersuchungen an einen Spezialisten oder in ein Krankenhaus. Alle Einweisungen in ein Krankenhaus müssen schriftlich und durch einen Arzt erfolgen.
Was ist, wenn mein Kind außerhalb der Öffnungszeiten der Gesundheitsversorgung krank wird?
Wenn Ihr Kind krank wird und weder Ihr Hausarzt noch Ihre örtliche Gesundheitsversorgung erreichbar sind, können Sie Læknavakt oder einen Kinderfacharzt anrufen.
Wenn Sie einen Kinderfacharzt anrufen wollen, rufen Sie den kinderärztlichen Notdienst (Barnalæknavakt) im Domus Medica unter der Telefonnummer 563 1010 an. Bitte beachten sie aber, dass es sich hier um einen Facharztservice handelt, der teurer ist als Læknavakt.
In welchen Fällen sollte ich die Notaufnahme im Krankenhaus aufsuchen?
Die Unfall- und Notaufnahme (Slysa- og bráðamóttaka) befindet sich in der Staatlichen Universitätsklinik (Landspítali-Háskólasjúkrahús) im Stadtteil Fossvogur, 108 Reykjavík, direkt unterhalb des Bústaðavegur. Wenn Sie eine ernsthafte Verbrennung, eine Schnittverletzung, Platzwunde, Knochenbrüche oder sonstige, sofortige medizinische Versorgung erfordernde Verletzungen erlitten haben, sollten Sie die Unfall- und Notaufnahme aufsuchen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Verletzung einen Notfall darstellt, können Sie das Krankenhaus unter 543 2000 anrufen und um Rat fragen. Wenn Sie unmittelbare Hilfe benötigen, rufen Sie 112 an. Nennen Sie dort Ihren Namen, Ihr Problem und Ihren Standort.
Was sollte ich tun, wenn ich vermute, dass ich schwanger bin?
Schwangerschaftstests sind in den meisten Supermärkten und in Apotheken erhältlich. Sie können auch bei Ihrer örtlichen Gesundheitsversorgung oder einem Gynäkologen (kvensjúkdóma-/fæðingarlæknir) einen Termin vereinbaren. Wenn Sie schwanger sind oder vermuten schwanger zu sein, sollten Sie so bald wie möglich professionelle Beratung und Versorgung einholen.
Nähere Informationen zu den in diesem Kapitel erwähnten Themen finden Sie bei folgenden Institutionen:
- Interkulturelles Zentrum unter 530 9300,
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- Staatliches Versicherungsinstitut (Tryggingastofnum Ríkisins) unter 560 4460, www.tr.is.
- Gesundheitsamt (Landlæknisembættið), Austurströnd 5, 170 Seltjarnarnes, unter 510 1900, Fax: 510 1919,
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Nähere Informationen zum Elternurlaub oder anderen Fragen zum Thema Familie und Kinder erhalten Sie ebenfalls im Interkulturellen Zentrum.
Halten Sie sich legal in Island auf?
Vielleicht nicht. Wenn Sie die folgenden Dokumente, bzw. Eintragungen nicht haben oder den gesamten Prozess dahingehend noch nicht abgeschlossen haben. Überprüfen Sie Folgendes:
- Haben Sie eine ID-Nummer (kennitala)? In Island muss jeder eine nationale ID-Nummer haben, die durch das Staatliche Einwohnermeldeamt (Þjóðskrá) ausgegeben wurde.
- Haben Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag (ráðningarsamningur)? Es ist illegal, länger als 2 Monate ohne schriftlichen Arbeitsvertrag zu arbeiten.
- Haben Sie eine aktuelle, gültige Arbeitserlaubnis (dvalarleyfi)? Mit Ausnahme skandinavischer Staatsbürger muss jeder, der in Island lebt, eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
- Ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus gesetzlich zugelassen? Wenn Sie in einem nicht genehmigten Wohnraum leben, können Sie sich dort nicht anmelden. Eine gültige Anschrift muss sich in einem als Wohnraum genehmigten Haus/ einer Wohnung befinden.
- Haben Sie Ihre gültige Adresse (lögheimili) angemeldet? Sobald für Sie eine Aufenthaltsgenehmigung ausgegeben worden ist, sollten Sie das Staatliche Einwohnermeldeamt (Þjóðskrá) kontaktieren um Ihre gültige Adresse eintragen zu lassen. Viele geben eine vorübergehende Adresse (zum Beispiel in einer Pension) an, wenn sie ihre Aufenthaltsgenehmigung und/oder die ID-Nummer beantragen. Das ist kein Problem, darf aber nur eine vorübergehende Lösung sein. Wenn Sie nicht unter einer gültigen Adresse angemeldet sind, haben Sie keine Rechte auf Leistungen des Sozialamtes oder der Gesundheitsversorgung.
- Haben Sie eine Steuerkarte (skattkort)? Jeder, der in Island lebt und arbeitet, muss Steuern zahlen und eine Steuerkarte haben.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder kommen Sie im Interkulturellen Zentrum (Alþjóðahús)vorbei, Hverfisgata 18, 101 Reykjavik Telefon: 530 9300
E-mail:
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Wir sprechen Deutsch.
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